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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.12.2008 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Liegen gegen die geplante Bebauung des Geländes neben der ehemaligen Volksbank Am Grün Einsprüche vor und/oder wurden rechtliche Schritte unternommen?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Parkplatz der ehemaligen Volksbank Am Grün wurde von der Bauherrschaft eine Bauvoranfrage gestellt. Gegenstand dieser Voranfrage war u. a. die Prüfung der Zulässigkeit der grenznahen Baubauung zu dem südlichen Nachbargrundstück.

Nach Errichtung des Gebäudes sollten die Abstandsflächen vor den südlichen Außenwänden teilweise auf dem vg. Nachbarflurstück liegen. Hierfür wäre die Zulassung einer Abweichung von § 6 Abs. 2 Hess. Bauordnung (HBO) erforderlich. Der § 6 HBO ist grundsätzlich auch nachbarschützend. Daher wurde im Verfahren auch der betroffene Nachbar angehört.

Nach der Prüfung dieses Antrages, unter Berücksichtigung der Einwendungen des Nachbarn, musste festgestellt werden, dass diese Abweichung nicht zugelassen werden kann, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.

Eine Reduzierung des Grenzabstandes entsprechend der vorgelegten Planung wäre aus städtebaulicher Sicht vertretbar gewesen. Auch die Beiräte haben dem Entwurf zugestimmt. Der Nachbar besteht jedoch auf Einhaltung des erforderlichen Grenzabstandes. Da zweifelsfrei auch eine Bebauung des Grundstückes möglich ist, die sich in die nähere Umgebung einfügt und den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhält, konnte für die geplante grenznahe Bebauung keine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden.

Dementsprechend wurde die Bauvoranfrage negativ beschieden.

Sonstige Einwendungen oder rechtlichen Schritte gegen das Bauvorhaben sind nicht bekannt.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) und Schwebel (FDP) werden ebenfalls von Bürgermeister Dr. Kahle beantwortet.

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