Seiteninhalt
Ratsinformation
19.12.2008 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.12.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist das Gelände neben der ehemaligen Volksbank
Am Grün Bauvoranfrage gestellt und wie ist sie ggf. beschieden worden?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses
auf dem Parkplatz der ehemaligen Volksbank Am Grün wurde von der Bauherrschaft
eine Bauvoranfrage gestellt. Gegenstand dieser Voranfrage war u. a. die Prüfung
der Zulässigkeit der grenznahen Baubauung zu dem südlichen Nachbargrundstück.
Nach Errichtung des Gebäudes sollten die
Abstandsflächen vor den südlichen Außenwänden teilweise auf dem vg.
Nachbarflurstück liegen. Hierfür wäre die Zulassung einer Abweichung von § 6 Abs.
2 Hess. Bauordnung (HBO) erforderlich. Der § 6 HBO ist grundsätzlich auch
nachbarschützend. Daher wurde im Verfahren auch der betroffene Nachbar
angehört.
Nach der Prüfung dieses Antrages, unter
Berücksichtigung der Einwendungen des Nachbarn, musste festgestellt werden,
dass diese Abweichung nicht zugelassen werden kann, da die Voraussetzungen
hierfür nicht vorlagen.
Eine Reduzierung des Grenzabstandes entsprechend
der vorgelegten Planung wäre aus städtebaulicher Sicht vertretbar gewesen. Auch
die Beiräte haben dem Entwurf zugestimmt. Der Nachbar besteht jedoch auf
Einhaltung des erforderlichen Grenzabstandes. Da zweifelsfrei auch eine
Bebauung des Grundstückes möglich ist, die sich in die nähere Umgebung einfügt
und den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze
einhält, konnte für die geplante grenznahe Bebauung keine Baugenehmigung in
Aussicht gestellt werden.
Dementsprechend wurde die Bauvoranfrage negativ
beschieden.
Sonstige Einwendungen oder rechtlichen Schritte gegen
das Bauvorhaben sind nicht bekannt.
Zusatzfragen der Stadtverordneten Prof. Dr.
Fülberth (Marburger Linke) und Schwebel (FDP) werden ebenfalls von
Bürgermeister Dr. Kahle beantwortet.