Seiteninhalt
Ratsinformation
19.12.2008 - 4.8 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 19.12.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Was
sind die Kriterien dafür, dass Marburger Einzelhändler das Rathaus für Geschäftseröffnung,
Jubiläum, Präsentation u. ä. nutzen können?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Das Rathaus sowie dessen repräsentative Räume steht grundsätzlich allen
Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und natürlich auch
Marburger Einzelhändlern für ihre Veranstaltungen zur Verfügung, sofern Art und
Inhalt der Veranstaltung mit den räumlichen Gegebenheiten und dem besonderen
Stellenwert des Hauses zu vereinbaren ist.
Grundlage einer Überlassung ist die vom Magistrat beschlossene
„Benutzungs- und Gebührenordnung für Räumlichkeiten im Historischen Rathaus
sowie im Gebäude Barfüßerstr. 50". Hierin sind die öffentlich nutzbaren
Räumlichkeiten aufgelistet und eine grundsätzlich zu erhebende Benutzungsgebühr
geregelt. Über die Überlassung entscheidet der Oberbürgermeister, der im
Einzelfall auch eine Ermäßigung oder einen Erlass der Benutzungsgebühren
gewähren kann.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen