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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.10.2001 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Claudia Pöt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist es möglich den ehrenamtlichen Wahlhelfern so rechtzeitig die Telefonnummer des Wahlvorstehers mitzuteilen, dass eine zeitliche Koordination vorab organisiert werden kann?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Eine Bekanntgabe der Telefonnummer des Wahlvorstehers ist nicht möglich, da diese dem Wahlamt nicht bekannt ist. Auch müsste jeder Wahlvorsteher sein Einverständnis zur Weitergabe der Telefonnummer erklären.

 

Weiterhin steht ein Teil der Wahlvorsteher bei der Berufung der Beisitzer noch nicht fest.

 

Eine Bekanntgabe der Telefonnummer kurz vor dem Wahltag ist nur mit einem erheblichen Mehraufwand an Zeit und Kosten möglich.

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