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Ratsinformation
26.10.2001 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Claudia Pöt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.10.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist es
möglich den ehrenamtlichen Wahlhelfern so rechtzeitig die Telefonnummer des
Wahlvorstehers mitzuteilen, dass eine zeitliche Koordination vorab organisiert
werden kann?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Eine
Bekanntgabe der Telefonnummer des Wahlvorstehers ist nicht möglich, da diese
dem Wahlamt nicht bekannt ist. Auch müsste jeder Wahlvorsteher sein
Einverständnis zur Weitergabe der Telefonnummer erklären.
Weiterhin
steht ein Teil der Wahlvorsteher bei der Berufung der Beisitzer noch nicht
fest.
Eine
Bekanntgabe der Telefonnummer kurz vor dem Wahltag ist nur mit einem
erheblichen Mehraufwand an Zeit und Kosten möglich.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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