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Ratsinformation
26.10.2001 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Claudia Pöt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.10.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Besteht die Möglichkeit, auf den Wahlbenachrichtigungen die Wahllokale „Gemeinschaftshaus" und „Gemeindehaus" im Stadtteil Ockershausen optisch auffälliger zu differenzieren, da es bei den Wähler/innen diesbezüglich häufig zu Verwirrungen kommt?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Wenn mit dem Begriff „optisch auffälliger differenzieren“ eine farbliche Gestaltung oder ein anderes Schriftbild gemeint ist, so ist die programmtechnisch nicht möglich.
Sollte
damit eine andere Bezeichnung der Wahllokale gemeint sein, so muss hierbei beachtet
werden, dass vom Druckprogramm her nur eine bestimmte Feldgröße zur Verfügung
steht. Hierfür muss eine sinnvolle Abkürzung gefunden werden.
Die
richtigen Bezeichnungen
Gemeinschaftshaus
der Vereinsgemeinschaft Ockershausen, Stiftstraße 28
und
Gemeindehaus
der Matthäus-Kirchengemeinde, Borngasse 1, I. Stock (bzw. Erdgeschoss)
sind
für die Druckfelder zu lang und können daher nicht verwandt werden.
Aus
diesem Grund wurden die Bezeichnungen
Gemeinschaftshaus
Ockershausen, Stiftstraße 28
und
Gemeindehaus
Matthäuskirche, Borngasse 1, I. Stock (bzw. Erdgeschoss)
gewählt.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Pötter und Oppermann – CDU – werden ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen