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Ratsinformation
26.10.2001 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Pandelis Ch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.10.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
Pläne existieren beim Magistrat bezüglich der Einführung einer vom SGB IX
vorgesehenen gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger beim örtlichen
Sozialhilfeträger?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Mit
Inkrafttreten des SGB IX zum 01.07.2001 wurden die Sozial- und
Jugendhilfeträger in den Kreis der bis dahin schon existierenden
Rehabilitationsträger (Krankenkassen, Bundesanstalt für Arbeit, gesetzliche
Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Träger der
Kriegsopferversorgung/Kriegsopferfürsorge) aufgenommen.
Nach den
§§ 22 ff. SGB IX sind die Rehabilitationsträger verpflichtet ein Netz
gemeinsamer Servicestellen einzurichten. Dabei sollen die bereits vorhandenen
Strukturen und Einrichtungen genutzt und ein trägerübergreifendes vernetztes
Beratungssystem aufgebaut werden. Die einzelnen Servicestellen können räumlich
bei einem der o. a. Rehabilitationsträger angesiedelt sein, müssen es aber
nicht. Es ist lediglich zu gewährleisten, dass diese Stellen barrierefrei und
für sehbehinderte Menschen kontrastreich ausgestattet sind.
Die
Federführung für die Einrichtung dieser Servicestellen haben die
Landesversicherungsanstalten übernommen. In Hessen wurde auf Landesebene im
Februar 2001 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dieser Thematik
befasst. Beabsichtigt ist, dass bis Ende 2002 der Aufbau des
Servicestellennetzes abgeschlossen sein soll.
Was die
Stadt Marburg betrifft sind uns keine aktuellen Vorhaben bekannt, ob und wenn
ja wo und wie eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet werden soll. Die Stadt
selbst beabsichtigt derzeit nicht, eine solche Stelle im Sinne des SGB IX
einzurichten, da uns hierzu die personellen, räumlichen und logistischen
Ressourcen fehlen. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch, dass die Stadt Marburg
kein eingeständiger Sozialhilfeträger ist. Diese Funktion obliegt dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf.
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