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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.01.2009 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Trifft es zu, dass sich der Regierungspräsident in Gießen am 19. August 2008 gegen Befreiungen vom Bebauungsplan 7/3 beim Bauprojekt „Appartements am Erlenring 13" ausgesprochen hat, somit auch dem Gutachten von Rechtsanwalt Boetzkes vom 11. Juli 2008, das vom Magistrat in Auftrag gegeben wurde, nicht folgte, und aus welchem Grund ist der Regierungspräsident am 12. September 2008 zu einem anderen Ergebnis, das solche Befreiungen doch zulässt, gekommen?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Das Bauvorhaben „Erlenring 13" war bereits im Frühjahr 2008 Gegenstand mündlicher Erörterungen zwischen der zuständigen Sachgebietsleitung des RP Gießen und unserer Stadtplanung.

Im Rahmen dieser Erörterung vertrat das RP Gießen zunächst die planungsrechtliche Auffassung, dass ein entsprechendes Bauprojekt im Rahmen von Befreiungen genehmigt werden sollte, ohne den (Teil-)Bebauungsplan (erneut) zu ändern. Dieses Signal wurde sodann an die Eigentümerin des Grundstückes weitergegeben.

 

Am 28. August 2008 erreichte Herrn Bürgermeister Dr. Kahle dann jedoch ein Fax vom Regierungspräsidium Gießen, dass „rechtliche Ausführungen" zur Frage der Befreiung im Zusammenhang mit dem Bauantrag für die Studentenappartements am Erlenring beinhaltete.

 

Als Ergebnis dieser Einschätzung wurde die Notwendigkeit einer Bebauungsplanänderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für die fragliche Bebauung erachtet.

 

Am 09. September 2008 wurde die Angelegenheit erneut in einem Besprechungstermin zwischen Vertreter/-innen des RP Gießen und  mit Vertretern der Stadt Marburg im Regierungspräsidium Gießen erörtert. In diesem Termin wurden die notwendigen Erörterungen über:

 

·      die Vorgänger-Bebauungspläne mit den planungsrechtlichen Festsetzungen,

·      die Historie des Baugrundstücks (gerichtliche Auseinandersetzung) und schließlich

·      die Bedeutung des geplanten Bausteins für die innerstädtischen Nutzungsfunktionen im Kontext mit den städtebaulichen Zielsetzungen im fraglichen Stadtbereich

 

vorgetragen.

 

Daraufhin erfolgte am 12. September 2008 die abschließende Stellungnahme des RP Gießen zur Anfrage der Lokalen Agenda 21, wonach - wie bekannt - der Regierungspräsident seine bereits im Frühjahr 2008 vertretene Auffassung wiederholte und ergänzte. Das heißt, dass die beantragten Befreiungen erteilt werden konnten, da die Voraussetzungen hierfür vorlagen.

 

Zwei Zusatzfragen des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

Um 17:22 Uhr übernimmt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff (CDU) die Sitzungsleitung.

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