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Ratsinformation
30.01.2009 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Trifft
es zu, dass sich der Regierungspräsident in Gießen am 19. August 2008 gegen
Befreiungen vom Bebauungsplan 7/3 beim Bauprojekt „Appartements am Erlenring
13" ausgesprochen hat, somit auch dem Gutachten von Rechtsanwalt Boetzkes
vom 11. Juli 2008, das vom Magistrat in Auftrag gegeben wurde, nicht folgte,
und aus welchem Grund ist der Regierungspräsident am 12. September 2008 zu einem
anderen Ergebnis, das solche Befreiungen doch zulässt, gekommen?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Das
Bauvorhaben „Erlenring 13" war bereits im Frühjahr 2008 Gegenstand
mündlicher Erörterungen zwischen der zuständigen Sachgebietsleitung des RP
Gießen und unserer Stadtplanung.
Im
Rahmen dieser Erörterung vertrat das RP Gießen zunächst die planungsrechtliche
Auffassung, dass ein entsprechendes Bauprojekt im Rahmen von Befreiungen
genehmigt werden sollte, ohne den (Teil-)Bebauungsplan (erneut) zu ändern.
Dieses Signal wurde sodann an die Eigentümerin des Grundstückes weitergegeben.
Am
28. August 2008 erreichte Herrn Bürgermeister Dr. Kahle dann jedoch ein Fax vom
Regierungspräsidium Gießen, dass „rechtliche Ausführungen" zur Frage der
Befreiung im Zusammenhang mit dem Bauantrag für die Studentenappartements am
Erlenring beinhaltete.
Als
Ergebnis dieser Einschätzung wurde die Notwendigkeit einer
Bebauungsplanänderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für die fragliche Bebauung
erachtet.
Am
09. September 2008 wurde die Angelegenheit erneut in einem Besprechungstermin
zwischen Vertreter/-innen des RP Gießen und mit Vertretern der Stadt Marburg im Regierungspräsidium
Gießen erörtert. In diesem Termin wurden die notwendigen Erörterungen über:
· die Vorgänger-Bebauungspläne mit den
planungsrechtlichen Festsetzungen,
· die Historie des Baugrundstücks
(gerichtliche Auseinandersetzung) und schließlich
· die Bedeutung des geplanten
Bausteins für die innerstädtischen Nutzungsfunktionen im Kontext mit den
städtebaulichen Zielsetzungen im fraglichen Stadtbereich
vorgetragen.
Daraufhin
erfolgte am 12. September 2008 die abschließende Stellungnahme des RP Gießen
zur Anfrage der Lokalen Agenda 21, wonach - wie bekannt - der
Regierungspräsident seine bereits im Frühjahr 2008 vertretene Auffassung
wiederholte und ergänzte. Das heißt, dass die beantragten Befreiungen erteilt
werden konnten, da die Voraussetzungen hierfür vorlagen.
Zwei
Zusatzfragen des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) werden
ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
Um
17:22 Uhr übernimmt der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wulff
(CDU) die Sitzungsleitung.
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