Seiteninhalt
Ratsinformation
30.01.2009 - 4.10 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Birgit Schä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Trifft es zu, dass der Bauherr des viergeschossigen Neubaus
mit einem rotundenartigen Dachaufbau in Holzbauweise entgegen dem Hessischen
Denkmalrecht festgeschriebenen Umgebungsschutz (Rückseite der
Gründerzeitgebäude in der Gisselbergerstraße) eine Baugenehmigung bekommen hat,
dem Bauherrn des daneben liegenden Gebäudes aber nur mit der Auflage der
Dreigeschossigkeit mit Satteldach (Grund: im Hessischen Denkmalrecht
festgeschriebener Umgebungsschutz) eine Baugenehmigung erteilt worden ist, sind
mit der Baugenehmigung Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 24 vom 13.7.1965
durch Befreiungen ausgesprochen worden und falls ja: welche und mit welcher
Begründung?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Über den
vorliegenden Bauantrag "Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses" ist
noch nicht abschließend entschieden.
Das
bestehende Nachbargebäude wurde 1991 als Appartementhaus genehmigt. Nach
Aktenlage war das Maß der baulichen Nutzung von Anfang an eingehalten worden,
demnach war eine Entscheidung über planungsrechtliche Befreiungen nicht
erforderlich. Gleiches gilt für die Dachform, das Gebäude war als
Satteldach-Gebäude beantragt.
Zwei
Zusatzfragen des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) werden
ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen