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Ratsinformation
30.01.2009 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna Bus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kann der Magistrat überprüfen, ob im
Standesamt (Frauenbüro, Stadtbüro) Aufklärungsbroschüren informieren über das
neue Unterhaltsrecht, insbesondere
1.
dass die Frau im Falle einer
Scheidung für die Kinder ab 3. Lj. und für
den eigenen Unterhalt sorgen muss, was praktisch bedeutet, dass sie schon als
verheiratete Frau die Verantwortung wahrnehmen
muss für ihre berufliche Sicherstellung und den Anschluss an Fort- und Weiterbildungen,
2. der steuerliche Anreiz des
Ehegattensplittings noch zum alten Versorgungsbereich
gehört und demzufolge unvereinbar ist mit dem
neuen Unterhaltsgesetz?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Der
Magistrat verfügt derzeit über keine aktuellen Broschüren zum kürzlich
novellierten Unterhaltsrecht. Es gibt zwar eine entsprechende Broschüre zum
Eherecht vom Bundesministerium der Justiz, in der auch das Unterhaltsrecht
behandelt wird. Diese ist aber gerade aufgrund der durch die Reform des
Unterhaltsrechts eingetretenen Änderungen derzeit in der Überarbeitung und
somit nicht verfügbar. Sobald und soweit dem Magistrat diese Broschüre zur
Verfügung gestellt wird, kann sie an den üblichen Stellen ausgelegt werden.
Eine
Zusatzfrage der Stadtverordneten Gottschlich (CDU) wird ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen