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Ratsinformation
30.01.2009 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gibt
es weitere Informationen über die Sonderinvestitionsprogramme von Bund und Land
und deren Umsetzung durch die Universitätsstadt Marburg?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Hessen
Zum Hessischen
Sonderinvestitionsprogramm „Schul- und Hochschulbau" liegen z. Zt.
folgende Informationen vor:
Vor
dem Hintergrund der Finanzkrise und ihrer Auswirkungen auf die Realwirtschaft
ist das Land Hessen im Begriff, ein Sonderinvestitionsprogramm aufzulegen.
Ziel
des Programms, soweit es die Schulträger betrifft, ist die Verbesserung der
Schulinfrastruktur und die Verbesserung des Lernumfeldes.
Dazu
will das Land 1,2 Mrd. € mobilisieren, die den Schulträgern als Darlehen zur
Verfügung gestellt und in den folgenden 30 Jahren getilgt werden. Das Land will 1 Mrd. € tilgen; die
restlichen 0,2 Mrd. € sollen die Schulträger tilgen.
Die
Zinsen sollen aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert werden, also
praktisch aus kommunalem Geld. Das lässt sich aber vertreten mit der
Begründung, dass die Kommunen die Schulbaumaßnahmen, die sie jetzt vorziehen,
normalerweise sowieso in späteren Jahren durchgeführt und samt Schuldendienst
über ihre Haushalte finanziert hätten. Stattdessen werden die Zuweisungen des
Landes an die Kommunen künftig etwas geringer sein.
Mit
dem Programm verbunden sind Lockerungen bei den Vergabegrenzen.
Für
die Förderung ist die Einhaltung der Energiesparverordnung Voraussetzung.
Von
den 1,2 Mrd. € sollen verteilt werden: 950 Mio € nach Schülerzahl, 200 Mio €
nach Fläche und Anzahl der Schulen,
50 Mio € an Ersatzschulträger.
Die
Sonderinvestitionen müssen in einem vereinfachten Verfahren bis zum 28.02.2009
bzw. 31.03.2009 unter Nachweis der zeitlichen Realisierbarkeit angemeldet
werden.
Investitionen,
die im städtischen Haushalt 2009 bereits vorgesehen sind, sollen nicht
gefördert werden. Es können allerdings Bauabschnitte aus späteren Jahren
vorgezogen werden.
Jedenfalls
muss die einzelne Maßnahme noch 2009 begonnen werden. Das wird für die
Schulverwaltung, die Bauverwaltung und die Schulen selbst u. U. problematisch
sein. Nicht abschätzbar ist derzeit, wie die Bauwirtschaft mit der massiv
steigenden Nachfrage umgehen wird.
Bei
der Verteilung der 950 Mrd. € nach Schülerzahl werden auf Marburg rd. 14,5 Mio
€ entfallen. Diese werden als Darlehen zur Verfügung gestellt. Davon haben wir
an Tilgung 1/6 zu tragen, also rd. 2,5 Mio €. Verteilt auf 30 Jahre macht das
rd. 80 T€ pro Jahr. Die Abschreibungen sind über die Ergebnishaushalte der
kommenden Jahre zu erwirtschaften. Die Zinsen werden wie bereits dargelegt
nicht von der Stadt sondern aus dem Kommunalen Finanzausgleich gezahlt.
In
der Verwaltung werden z. Zt. die Maßnahmen zusammengestellt, die für das
Programm in Frage kommen. Unter Einbindung der Schulleitungen sollen sie am
Ende von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Zur
beschleunigten Umsetzung des Programms will das Land nach der
Konstituierung des neuen Landtages
in einem „Vorschaltgesetz" folgende kommunalrechtliche Regelungen treffen:
· Abweichend vom geltenden Recht (§
114j HGO) dürfen auch Erhaltungsmaßnahmen mit Krediten finanziert werden und
sind im Finanzhaushalt zu buchen. Die Investitionsmaßnahmen sind über 30 Jahre
abzuschreiben, der Investitionszuschuss ist über 30 Jahre aufzulösen.
· Abweichend vom geltenden Recht (§
114e HGO) ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich. Die Mittel
können außerplanmäßig nach § 114g HGO bereitgestellt werden. Die in dieser
Vorschrift genannten Voraussetzungen gelten als erfüllt.
· Die Kreditaufnahmen gelten als gemäß
§ 114a HGO in der Haushaltssatzung festgesetzt und als gemäß § 114j HGO
genehmigt.
Einer
Nachtragssatzung, wie sie nach geltendem Recht eigentlich nötig wäre, bedarf es
danach nicht.
Ansonsten
sind zahlreiche Einzelfragen zum Programm noch ungeklärt.
Bund
Der
Bund hat mittlerweile zwei Konjunkturpakete aufgelegt.
Das
Konjunkturpaket I beinhaltet ein Familienleistungsgesetz - Stichworte:
Kindergeld, Kinderfreibetrag, zusätzliche Leistungen für hilfsbedürftige Kinder
bei Schuljahresbeginn - und einen umfangreichen Maßnahmekatalog zur Stützung
der Konjunktur, von der besseren Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bis zu
neuen Sonderabschreibungen. Mitunter rechnet der Bund auch die Wiedereinführung
der alten Pendlerpauschale zu diesem Paket.
Die
Einnahmeverluste der Kommunen aus den vielen Maßnahmen des Pakets I mögen sich
auf bis zu 1,7 Mrd. € belaufen. Eine einzelstädtische Prognose ist nicht
möglich.
Von
den zahlreichen Einzelmaßnahmen des Konjunkturpakets II, z. B. 100 € für
ein Kind und 2.500 € für einen
Neuwagen, sind die Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand für die Kommunen
von besonderer Bedeutung.
Hierfür
stellt der Bund rd. 14 Mrd. € zur Verfügung, davon rd. 4 Mrd. für zusätzliche
Investitionen des Bundes und 10 Mrd. für zusätzliche Investitionen der Kommunen
und der Länder. Der Bund erwartet, dass mindestens die Hälfte des Volumens 2009
wirksam wird und die Mittel überwiegend für Investitionen der Kommunen
eingesetzt werden.
Investitionsschwerpunkte
sind mit 65% Bildung, insbesondere Kindergärten, Schulen und Hochschulen, sowie
mit 35% Infrastruktur, insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau,
Informationstechnologie. Die Investitionen in Bildung und Infrastruktur sind so
ausgerichtet, dass zugleich deutliche Impulse für Klimaschutz und Energieeffizienz
gesetzt werden.
Von
den genannten 10 Mrd. € entfallen 718.720 € auf Hessen, davon 467.168 € (65%)
auf den Bereich Bildung und 251.552 € (35%) auf den Bereich Infrastruktur.
Weitere
Informationen liegen leider nicht vor. Ob, wann, wie, wofür und unter welchen
Bedingungen diese Mittel an die Kommunen weitergereicht werden, ob, wann und
wie das Land möglicherweise seine ursprüngliche Ankündigung umsetzen wird, die
Mittel seines Programms von den Schulen umzulenken auf Straßenbau, Kindergärten
oder Feuerwehr, wenn der Bund ein vergleichbares Programm für den Schulbau
auflegt wie das Land, ist unbekannt.
Damit
ist die Fragestunde abgelaufen. Die Fragen 20 und 21 werden schriftlich
beantwortet. Die Antworten liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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