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Ratsinformation
26.10.2001 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ralf Mu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.10.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welchen
Entwicklungsstand hat der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Stadt
zu erstellende Lärmminderungsplan, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen
und wie sind die bisher dafür eingesetzten Mittel verwendet worden?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Nach § 47
a Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Erstellung von Lärmminderungsplänen wie
folgt vorgesehen:
(1) In
Gebieten, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen
werden oder zu erwarten sind, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht
zuständigen Behörden die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu
erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.
(2) Die
Gemeinde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde hat für die Wohngebiete und
andere schutzwürdige Gebiete Lärmminderungspläne aufzustellen, wenn in den
Gebieten nicht nur vorübergehend schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche
hervorgerufen werden oder zu erwarten sind und die Beseitigung oder
Verminderung der schädlichen Umwelteinwirkungen ein abgestimmtes Vorgehen gegen
verschiedenartige Lärmquellen erfordert. Bei der Aufstellung sind die
Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.
Fristen
für die Erstellung der Lärmminderungspläne bestehen nicht.
Derzeit
werden Abschätzungen der Lärmimmissionen auf der Grundlage des Lärmkatasters
von 1987 vorgenommen. Ein EDV-Programm (Soundplan) für die Erarbeitung des
Lärmminderungsplanes wurde angeschafft und bisher für die Erstellung von
Stellungnahmen für das Amt 60 eingesetzt. Die Erstellung des flächendeckenden
Lärmminderungsplanes setzt eine Verzahnung mit dem GIS voraus, die noch nicht
realisiert werden konnte. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des
Lärmminderungsplanes ist derzeit nicht abschätzbar, da sich der zuständige
Sachbearbeiter noch bis 2002 im Erziehungsurlaub befindet.
Z. Z.
wird jedoch geprüft, ob ein externes Büro mit der Erstellung des
Lärmminderungsplanes beauftragt werden soll. Zusätzliche Haushaltsmittel wären
in der 2. Lesung zum Haushalt 2002 einzustellen.
Haushaltsstelle:
2.1130.950 000.7
Jahr Ansatz
in DM Ausgabe
in DM
1999 50.000 23.490
2000 25.000 -----
2001 10.000 -----
Die
23.490 DM in 1999 wurden für eine Geodatenbank SoundPlan Basis zur Erstellung
eines Lärmminderungsplanes ausgegeben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen