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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.02.2009 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung

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Zur heutigen Tagesordnung liegen drei Dringlichkeitsanträge vor.

 

1.            Dringlicher Antrag der MBL-Fraktion betr.

            Diskussion über Marburg Mitte, insbesondere Brauereigelände     und Stadthalle

 

Die Dringlichkeit wird begründet durch den Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL). Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Göttling (Bündnis 90/Die Grünen).

 

In der anschließenden Abstimmung unterstützt die MBL-Fraktion die Dringlichkeit.

 

Damit ist die 2/3 Mehrheit des Hauses nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

2.            Dringlicher Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.

            Verkehrsführung Gutenbergstraße

 

Der Stadtverordnete Dr. Weber (Marburger Linke) begründet die Dringlichkeit zusätzlich mündlich.

Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Meyer (SPD).

Für den Magistrat spricht Oberbürgermeister Vaupel.

 

In der anschließenden Abstimmung unterstützt die Fraktion der Marburger Linken die Dringlichkeit.

 

Damit ist die 2/3 Mehrheit des Hauses nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

3.            Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

            betr. Problemfeld Marburg Mitte

 

Der Stadtverordnete Stompfe begründet die Dringlichkeit zusätzlich mündlich.

Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Severin (SPD).

Für den Magistrat spricht Oberbürgermeister Vaupel.

 

In der anschließenden Abstimmung unterstützen die Stadtverordneten der CDU, FDP und MBL die Dringlichkeit.

 

Damit ist die 2/3 Mehrheit des Hauses jedoch nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

Alle Dringlichen Anträge liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher gibt noch einen Überblick über die Tagesordnung und die in den Ausschüssen angemeldeten Aussprachen und empfohlenen Zurückstellungen.

 

Sonstige Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen, somit gilt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung als genehmigt.

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