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Ratsinformation
27.02.2009 - 7 Besetzung des Ortsgerichts Marburg I (Kernstadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Wahlvorbereitungsausschuss berichtet die stellvertretende Vorsitzende Stadtverordnete
Oppermann (CDU).
Die
Vorlage wurde in der heutigen Sitzung des Wahlvorbereitungsausschusses beraten.
Für
das Ortsgericht sind zwei Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreter des
Ortsgerichtsvorstehers und ein Ortsgerichtsschöffe zu wählen.
Folgende
Wahlvorschläge lagen dem Wahlvorbereitungsausschuss heute vor:
Ortsgerichtsschöffe und
zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers
CDU-Fraktion
Herrn Dr. Reimer Wulff,
wh. von-Harnack-Str. 17, 35039 Marburg,
SPD-Fraktion
Herrn Hans-Jürgen
Schäfer, wh. Biegenstraße 48, 35037 Marburg
Ortsgerichtsschöffe
CDU-Fraktion
Herrn Lothar Frank, wh.
Hahnengasse 2, 35039 Marburg.
Im
Wahlvorbereitungsausschuss wurde eine geheime Abstimmung nicht beantragt. Somit
empfiehlt der Wahlvorbereitungsausschuss einstimmig, die Wahlen aufgrund der
vorliegenden Wahlvorschläge offen durch Handzeichen durchzuführen.
Weitere Wahlvorschläge
werden auch aus den Reihen der Stadtverordneten nicht vorgetragen. Der offenen
Abstimmung durch Handzeichen wird nicht widersprochen.
Somit lässt der
Stadtverordnetenvorsteher über die zu besetzenden Positionen offen durch
Handzeichen abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig und damit mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten jeweils folgende Beschlüsse:
Herr Dr. Reimer Wulff,
wh. von-Harnack-Str. 17, 35039 Marburg
wird zum
Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers
gewählt.
Herrn Hans-Jürgen
Schäfer, wh. Biegenstraße 48, 35037 Marburg
wird zum
Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers
gewählt.
Herrn Lothar Frank, wh.
Hahnengasse 2, 35039 Marburg.
wird
zum Ortsgerichtsschöffen gewählt.
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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