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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.10.2001 - 7.1 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:

 

1300/5500 „Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte“                  43.000 DM

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1300/1610 „Erstattungen vom Land“.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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