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Ratsinformation
27.02.2009 - 12 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung
zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Marburg übernimmt
gemäß § 114k Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die
Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 41.000 €.
Die Bürgschaft
dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt
2008.
Für die
Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils
verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft
bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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