Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.02.2009 - 12 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 114k Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 41.000 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2008.

 

Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Mobile Navigation schliessen