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Ratsinformation
27.02.2009 - 4.10 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Claudia...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es ist
für alle Marburger Bürger ersichtlich, dass der starke Frost der letzten Monate
erhebliche Schäden an den Marburger Straßen angerichtet hat. Wann ist vom
Magistrat eine Prioritätenliste zu erwarten, wann er welche Straßen saniert?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Frostschäden
entstehen praktisch in jedem Winter. Zur Beseitigung von Frostschäden in
Straßen wird bei Schlaglöchern der DBM eingesetzt, bei größeren Schäden werden
externe Firmen beauftragt. Hierzu vergibt der Fachdienst Tiefbau jedes Jahr
einen Rahmenvertrag für die Dauer eines Jahres. In diesem Rahmen werden
einzelne Reparaturmaßnahmen nach Bedarf abgewickelt. Im laufenden Vertrag
können noch bis Ende März 2009 Aufträge für Reparaturen vergeben werden. Bis
dahin wird eine neue Ausschreibung vorbereitet, so dass spätestens bis Mai 2009
wieder ein neuer Jahresvertrag geschlossen werden kann.
Es
ist beabsichtigt, im laufenden Jahr mehr Geld für die Beseitigung der
Straßenschäden zur Verfügung zu stellen, damit der diesjährige Mehrbedarf
abgedeckt werden kann. Die Auftragsvolumina für die Reparatur der Fahrbahnen
werden um 100.000 € und für die Reparatur der Gehwege um 50.000 € erhöht, so
dass insgesamt für die Beseitigung von größeren Frostschäden 550.000 € zur
Verfügung stehen.
Eine
Prioritätenliste wird durch den Fachdienst Tiefbau erstellt, es ist jedoch
davon auszugehen, dass nach Abschluss der Frostperiode noch einmal in
konzentrierter Form Schäden auftreten, die ebenfalls noch berücksichtigt werden
müssen. Die Straßenschäden werden vom Fachdienst Tiefbau in eigener
Verantwortung repariert.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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