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Ratsinformation
27.02.2009 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Michael...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf bestätigte am 06. Februar 2009 die
Entscheidung, die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2004 - 2008 in
getrennten Verfahren für die Aufgabenträger Stadt Marburg und Landkreis
Marburg-Biedenkopf durchzuführen. Welche Gründe führten zu diesem getrennten
Verfahren und wie beurteilt der Magistrat das Vorgehen des Landkreises?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Nach dem
hessischen ÖPNV-Gesetz haben die Aufgabenträger des ÖPNV die Aufgabe,
Nahverkehrspläne aufzustellen. Diese Aufstellung kann gemeinsam mit anderen
benachbarten Aufgabenträgern erfolgen, muss jedoch nicht. Die lokale
Nahverkehrsgesellschaft der Universitätsstadt Marburg hat im Jahre 2008 die
Erarbeitung eines neuen Nahverkehrsplans beauftragt und der Kreisverwaltung die
gemeinsame Erarbeitung angeboten.
Bei der
Erarbeitung der Nahverkehrspläne von Stadt und Kreis erfolgt eine enge
Abstimmung, um Probleme an den Schnittstellen möglichst zu vermeiden. Der
Magistrat erwartet aus diesem getrennten Verfahren keine Nachteile für die
Fahrgäste des ÖPNV.