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ALLRIS - Auszug

27.03.2009 - 10 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Fö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage ist im Umweltausschuss, Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften und im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Es berichten die jeweiligen Vorsitzenden. Die Ausschüsse empfehlen der Stadtverordnetenversammlung eine Änderung der Beschlussvorlage und zwar wie folgt:

 

"Die Vorlage wird dahingehend geändert, dass in Punkt 1 „Ziel der För­derung" im 1. Satz in der Klammer vor dem Wort Solarsatzung eingefügt wird: „- Siehe Anlage 1, §§ 4, 5 und 9 der.....". Zusätzlich sollen die §§ 4, 5 und 9 des Entwurfs der Solarsatzung als Anlage 1 beigefügt werden. Weiterhin ist in der Magistratssitzung am 09.03.2009 ebenfalls im Punkt 1 „Ziel der Förderung" im 1. Satz das Wort „Rege­lungen" durch das Wort „Kriterien" sowie im 3. Satz das Wort „Voraussetzungen" durch das Wort „Kriterien" ersetzt worden. "

 

In dieser Fassung empfehlen die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Der Stadtverordnete Stompfe hat im Haupt- und Finanzausschuss die folgende Erklärung zu Protokoll gegeben:

 

"Die CDU-Fraktion stimmt der Förderung solarthermischer Anlagen ausdrücklich zu. Die CDU-Fraktion erachtet den Zwang durch die mehrheitlich beschlossene sog. Solarsatzung nach wie vor für politisch falsch und juristisch nicht zulässig. Ebenso hält es die CDU-Fraktion für nicht richtig, dass durch den vorgelegten Entwurf der Förderrichtlinien der Eindruck erweckt wird, die Förderungen wären von der Solarsatzung abhängig oder es gäbe auch nur einen Zusammenhang zwischen der rechtlich wie politisch umstrittenen Solarsatzung und den beabsichtigten Förderungen. Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage aber zu, weil die Förderung von (freiwillig errichteten) Solarenergieanlagen richtig ist, obwohl wir die technische Umsetzung in der Vorlage (Bezugnahme der Richtlinien auf Regelungen aus der Solarsatzung) für falsch halten."

 

Anmerkung: Der Auszug aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses wurde allen Stadtverordneten zur Information auf die Tische gelegt.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die geänderte Fassung der Vorlage abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die in der Anlage dargestellte Richtlinie zur Förderung von solarthermischen Anlagen wird in der geänderten Fassung beschlossen.

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