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Ratsinformation
27.03.2009 - 10 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Fö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vorlage ist im Umweltausschuss, Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften und
im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Es berichten die jeweiligen
Vorsitzenden. Die Ausschüsse empfehlen der Stadtverordnetenversammlung eine
Änderung der Beschlussvorlage und zwar wie folgt:
"Die Vorlage wird dahingehend geändert, dass in Punkt 1
„Ziel der Förderung" im 1. Satz in der Klammer vor dem Wort Solarsatzung
eingefügt wird: „- Siehe Anlage 1, §§ 4, 5 und 9 der.....". Zusätzlich
sollen die §§ 4, 5 und 9 des Entwurfs der Solarsatzung als Anlage 1 beigefügt
werden. Weiterhin ist in der Magistratssitzung am 09.03.2009 ebenfalls im Punkt
1 „Ziel der Förderung" im 1. Satz das Wort „Regelungen" durch das
Wort „Kriterien" sowie im 3. Satz das Wort „Voraussetzungen" durch
das Wort „Kriterien" ersetzt worden. "
In dieser Fassung empfehlen die Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Der Stadtverordnete Stompfe hat im Haupt- und Finanzausschuss die
folgende Erklärung zu Protokoll gegeben:
"Die CDU-Fraktion stimmt der Förderung solarthermischer
Anlagen ausdrücklich zu. Die CDU-Fraktion erachtet den Zwang durch die
mehrheitlich beschlossene sog. Solarsatzung nach wie vor für politisch falsch
und juristisch nicht zulässig. Ebenso hält es die CDU-Fraktion für nicht
richtig, dass durch den vorgelegten Entwurf der Förderrichtlinien der Eindruck
erweckt wird, die Förderungen wären von der Solarsatzung abhängig oder es gäbe
auch nur einen Zusammenhang zwischen der rechtlich wie politisch umstrittenen
Solarsatzung und den beabsichtigten Förderungen. Die CDU-Fraktion stimmt der
Vorlage aber zu, weil die Förderung von (freiwillig errichteten)
Solarenergieanlagen richtig ist, obwohl wir die technische Umsetzung in der
Vorlage (Bezugnahme der Richtlinien auf Regelungen aus der Solarsatzung) für
falsch halten."
Anmerkung: Der Auszug aus der Niederschrift des Haupt- und
Finanzausschusses wurde allen Stadtverordneten zur Information auf die Tische
gelegt.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt über die geänderte Fassung der Vorlage
abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die
in der Anlage dargestellte Richtlinie zur Förderung von solarthermischen
Anlagen wird in der geänderten Fassung beschlossen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen