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Ratsinformation
17.03.2009 - 4 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Fö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 17.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister
Dr. Kahle erläutert die Vorlage. Die Förderichtlinie soll rückwirkend zum
01.01.2009 in Kraft treten und fördere die in der Solarsatzung genannten
Maßnahmen.
Zusätzlich
könnten Investoren die Förderung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrollen (siehe:
www.bafa.de) und der Stadtwerke Marburg nutzen.
Hierzu
wird von einigen Stadtverordneten angemerkt, die Förderrichtlinie beziehe sich
auf die Solarsatzung. Ob diese aber in Kraft treten werde, sei vom Ausgang des
Gerichtsverfahrens abhängig und derzeit ungewiss.
Oberbürgermeister
Vaupel ergänzt hierzu, dass es sich bei der Förderrichtlinie um die bei der
Diskussion um die Solarsatzung von den Stadtverordneten geforderte freiwillige
Förderung für freiwilliges Handeln der Investoren handle. Auch wenn die
Solarsatzung selbst keinen Bestand vor Gericht haben sollte, sei die Förderrichtlinie
hiervon nicht betroffen.
Es wird
eine redaktionelle Änderung der Förderrichtlinie vorgeschlagen:
In Absatz
1 – Ziel der Förderung – soll in Satz 3 nach dem Verweis auf die §§ 4,5 und 9
der Solarsatzung aufgenommen werden: „(siehe Anlage 1, §§ 4,5 und 9 der
Solarsatzung)“. Zusätzlich sollen die §§ 4,5 und 9 der Solarsatzung der
Förderrichtlinie als Anlage 1 beigefügt werden.
In der so
geänderten Fassung wird die Förderrichtlinie zur Abstimmung gestellt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen