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Ratsinformation
24.03.2009 - 6 Überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt (In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 24.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Haupt -und Finanzausschuss beschließt einstimmig:
1. Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Auszahlung bei der Investitionsnummer I622.004.9 Grunderwerbskosten von 1.100.000 zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt zunächst durch den im Gesamtfinanzhaushalt ausgewiesenen Kassenbestand.
3. Mit dem Beschluss sind die Mittel der überplanmäßigen Auszahlung zugleich freigegeben. Weiterhin wird der Haushaltsansatz (1.370.000 ) der Investitionsnummer I622.004.9 Grunderwerbskosten freigegeben.
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
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