Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.03.2009 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Welchen straßenverkehrsrechtlichen Status haben Feldwege, wenn sie von motorisiertem Verkehr genutzt werden, der nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient, sondern als Abkürzung für den Durchgangsverkehr missbraucht wird?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Feldwege dienen in erster Linie der Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Wenn keine gegenteilige Beschilderung vorhanden ist, ist das Befahren dieser Wege durch andere Verkehrsteilnehmer gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten.

 

Durch das Befahren von Feldwegen durch andere Verkehrsteilnehmer ändert sich deren Status nicht.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL) wird ebenfalls von Oberbürgermeister Vaupel beantwortet.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen