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Ratsinformation
27.03.2009 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welchen
straßenverkehrsrechtlichen Status haben Feldwege, wenn sie von motorisiertem
Verkehr genutzt werden, der nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient, sondern
als Abkürzung für den Durchgangsverkehr missbraucht wird?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Feldwege
dienen in erster Linie der Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen. Wenn keine gegenteilige Beschilderung vorhanden ist, ist das Befahren
dieser Wege durch andere Verkehrsteilnehmer gemäß der Straßenverkehrsordnung
nicht ausdrücklich verboten.
Durch
das Befahren von Feldwegen durch andere Verkehrsteilnehmer ändert sich deren
Status nicht.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL) wird ebenfalls von
Oberbürgermeister Vaupel beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen