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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.03.2009 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welchen straßenverkehrsrechtlichen Status haben Feldwege, wenn sie von motorisiertem Verkehr genutzt werden, der nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient, sondern als Abkürzung für den Durchgangsverkehr missbraucht wird?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Feldwege dienen in erster Linie der Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Wenn keine gegenteilige Beschilderung vorhanden ist, ist das Befahren dieser Wege durch andere Verkehrsteilnehmer gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten.

 

Durch das Befahren von Feldwegen durch andere Verkehrsteilnehmer ändert sich deren Status nicht.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL) wird ebenfalls von Oberbürgermeister Vaupel beantwortet.

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