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Ratsinformation
27.03.2009 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wann
bzw. ab wann wird der Magistrat (werden die Stadtwerke) die ermäßigte
Umsatzbesteuerung gemäß neuester höchstrichterlicher Rechtssprechung für das
Legen von (Wasser-)Hausanschlüssen anwenden?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Durch
die Urteile des EuGH vom 03.04.2008, C-442/05 und des BFH vom 08.10.2008, V R
61/03 wurde entschieden, dass die Weiterberechnung von
Wasserhausanschlusskosten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegt.
Nach
Auskunft unserer Fachverbände wird demnächst ein Schreiben des Bundesministers
der Finanzen zur Anwendung der Urteile in der Verwaltungspraxis, insbesondere
zur Behandlung von Rechnungen der Vergangenheit, erwartet.
Unabhängig
davon wenden die Stadtwerke Marburg GmbH bereits jetzt auf ihre Rechnungen über
die Herstellung von Wasserhausanschlüssen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von
7% an.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- Keine Zusammenstellung
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