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Ratsinformation
27.03.2009 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Würde
es sich rechnen, den Stadtverordneten die Arbeitsunterlagen generell an Stelle
der Papierform in elektronischer Form und mit einem Laptop zur Verfügung zu
stellen?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Bei
der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist es sicherlich ratsam, sich nicht nur
auf die Frage zu beschränken, ob dies sich „rechnet". Hier geht es im
Grunde genommen um einen Paradigmenwechsel in der parlamentarischen Arbeit.
Mindestens
genauso wichtig wie die finanzielle Betrachtung, ist die Frage, ob eine damit
verbundene Arbeitsweise grundsätzlich von den Parlamentariern befürwortet wird
und sich die Parlamentarier darüber bewusst sind, was dies letztendlich für die
Arbeit als Abgeordnete/r bedeuten wird.
Ein
völliger Verzicht auf schriftliche Arbeitsunterlagen würde in der Konsequenz
bedeuten, dass alle Informationen nur noch am Laptop/Notebook/PC gelesen werden
können, bzw. bei Bedarf von jedem Parlamentarier/jeder Parlamentarierin selbst
ausgedruckt werden müssten. Bei einem Verzicht auf schriftliche
Arbeitsunterlagen und nur noch elektronischer Form müssten auch die technischen
Voraussetzungen geschaffen werden, damit Sitzungen der Ausschüsse und des
Parlaments elektronisch abgewickelt werden könnten. Ein vollkommener Verzicht
auf schriftliche Unterlagen wird nach unserer Auffassung nicht möglich sein.
Man denke hier nur an Bebauungspläne oder andere umfangreiche Unterlagen, die
nicht direkt von der Verwaltung erstellt werden, aber an die Stadtverordneten
zu verteilen sind.
Auch
weitere rechtliche Fragen, wie z. B. die Vorgabe der rechtzeitigen Zustellung,
die in der HGO gefordert ist, müssten bei einer elektronischen Zusendung
geklärt werden.
Aufgrund
der Komplexität der Frage soll an dieser Stelle nur eine kurze Beantwortung
erfolgen und auf die Darlegung einer detaillierten Kostengegenüberstellung
verzichtet werden. Vielmehr soll die ausführliche Beantwortung der Anfrage mit
einer Kostengegenüberstellung dem Ältestenrat vorgelegt werden und zunächst
dort behandelt werden.
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