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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.03.2009 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Würde es sich rechnen, den Stadtverordneten die Arbeitsunterlagen generell an Stelle der Papierform in elektronischer Form und mit einem Laptop zur Verfügung zu stellen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist es sicherlich ratsam, sich nicht nur auf die Frage zu beschränken, ob dies sich „rechnet". Hier geht es im Grunde genommen um einen Paradigmenwechsel in der parlamentarischen Arbeit.

 

Mindestens genauso wichtig wie die finanzielle Betrachtung, ist die Frage, ob eine damit verbundene Arbeitsweise grundsätzlich von den Parlamentariern befürwortet wird und sich die Parlamentarier darüber bewusst sind, was dies letztendlich für die Arbeit als Abgeordnete/r bedeuten wird.

 

Ein völliger Verzicht auf schriftliche Arbeitsunterlagen würde in der Konsequenz bedeuten, dass alle Informationen nur noch am Laptop/Notebook/PC gelesen werden können, bzw. bei Bedarf von jedem Parlamentarier/jeder Parlamentarierin selbst ausgedruckt werden müssten. Bei einem Verzicht auf schriftliche Arbeitsunterlagen und nur noch elektronischer Form müssten auch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Sitzungen der Ausschüsse und des Parlaments elektronisch abgewickelt werden könnten. Ein vollkommener Verzicht auf schriftliche Unterlagen wird nach unserer Auffassung nicht möglich sein. Man denke hier nur an Bebauungspläne oder andere umfangreiche Unterlagen, die nicht direkt von der Verwaltung erstellt werden, aber an die Stadtverordneten zu verteilen sind.

 

Auch weitere rechtliche Fragen, wie z. B. die Vorgabe der rechtzeitigen Zustellung, die in der HGO gefordert ist, müssten bei einer elektronischen Zusendung geklärt werden.

 

Aufgrund der Komplexität der Frage soll an dieser Stelle nur eine kurze Beantwortung erfolgen und auf die Darlegung einer detaillierten Kostengegenüberstellung verzichtet werden. Vielmehr soll die ausführliche Beantwortung der Anfrage mit einer Kostengegenüberstellung dem Ältestenrat vorgelegt werden und zunächst dort behandelt werden.

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