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Ratsinformation
27.03.2009 - 4.27 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.27
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.03.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
oft und in welchen Fällen wurde das Jugendamt in den letzten 3 Jahren auf
Hinweise der Marburger Schulen tätig und wie gestaltete sich - in diesen Fällen
- die Zusammenarbeit mit den Schulen?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
Zusammenarbeit mit den Marburger Schulen findet auf unterschiedlichste Weise
statt. Für gewöhnlich sind wir in der Hauptzahl der Fälle in einer
fallbezogenen kontinuierlichen Kooperation mit den entsprechenden Schulen. Dies
mag im Zusammenhang mit einzurichtenden oder bereits eingerichteten Hilfen der
Fall sein oder aber im Zusammenhang mit Beratungen von
Personensorgeberechtigten im Themengebiet der Unterstützung der Erziehung in
der Familie im Rahmen des § 16 SGB VIII. In diesen Fällen - die letztendlich
die sozialpädagogische Praxis ausmachen - wird diese Zusammenarbeit nicht
dezidiert als statistisches Merkmal erfasst. Sie gehört zur fallbezogenen
Vernetzung im Einzelfall.
Anders
gestaltet sich die Situation im Bereich der Gefährdungsmeldungen bezogen auf
den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII. Hier wird
erfasst in welchem Umfang Meldungen von Schulen eingehen, die Hinweise auf
Kindeswohlgefährdung enthalten.
Im
Jahr 2006 haben sich Marburger Schulen in 4 von insgesamt 49 Fällen mit
Gefährdungshintergrund an das hiesige Jugendamt gewendet. Im Jahr 2007 handelte
es sich um 11 von insgesamt 77 solcher Fälle. Im Jahr 2008 schließlich haben
Marburger Schulen in 6 von 97 Gefährdungsfällen Hinweise an das Stadtjugendamt
weitergegeben.
Auch
hier ist die Qualität und Intensität der Zusammenarbeit vom Erfordernis des
Einzelfalls entsprechend beeinflusst. Es hängt stark davon ab, welcher Art die
Gefährdungsmomente sind und wo bzw. in welchem Kontext sie auftreten. Daran
machen sich die Rollen und Aufgaben der Akteure fest und können somit höchst
unterschiedlich sein. Es geht prinzipiell jedoch darum, ein Netz von Schutzfaktoren
zu knüpfen und die jeweiligen Akteure an ihren jeweiligen Wirkungsstätten zum
Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Kontakt und Austausch relevanter
Informationen bezüglich der Situation und der weiteren Dynamik des Einzelfalls
einzubinden.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin (SPD) wird ebenfalls von Bürgermeister
Dr. Kahle beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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