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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.06.2009 - 3 Nachwahl für den Jugendhilfeausschuss der Unive...

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Zur ausgedruckten Vorlage spricht die Vorsitzende.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, nachfolgende stimmberechtigte Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Marburg zu wählen:

 

  1. Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Frauen und Männer und diesen jeweils fest zugeordnete stellvertretende Mitglieder   

 

 

1.1  Als Nachfolger für die als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählte und inzwischen ausgeschiedene Frau Marianne Berressem (Wahlvorschlag FDP)

 

Herrn Christopher Auffermann (*1972), Zwischenhausen 5 ½, 35037 Marburg

 

als stimmberechtigtes Mitglied.

 

 

1.2  Als Nachfolger für den als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss    gewählten und inzwischen ausgeschiedenen Herrn Reinhard Weber-Hofmann (Wahlvorschlag SPD/ Bündnis 90/ Die Grünen)             

 

Frau Ursula Rath (*1955), Heinrich-Heine-Straße 7A, 35039 Marburg

 

als stellvertretendes Mitglied.

 

 

  1. Mitglieder und für jedes dieser Mitglieder jeweils fest zugeordnete stellvertretende Mitglieder auf Vorschlag der im Bereich des Stadtjugendamtes wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe

 

2.1  Als Nachfolger für den als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählten Herrn Rolf Plauth

 

Herrn Stephan Rehse (*1958), Gartenweg 15, 35096 Weimar (Erziehungsberatungsstelle Ortenberg)

 

als stimmberechtigtes Mitglied.

 

 

2.2  Als stellvertretendes Mitglied für das unter 2.1 zu wählende stimmberechtigte Mitglied

 

Frau Angelika Funk (*1959), Am Talacker 8, 35096 Weimar (Arbeit und Bildung e.V.).

 

 

2.3  Als stellvertretendes Mitglied für das stimmberechtigte Mitglied Schwester Edith Ludwig

 

Herrn Bertram Kasper (*1962), Hinterfeld 5, 35043 Marburg (St. Elisabeth-Verein e.V.).

 

Die Vorlage des Magistrats ist ausführlich begründet.

 

Weitere Wahlvorschläge werden aus dem Ausschuss nicht vorgetragen. Eine geheime Abstimmung wird nicht verlangt.

 

Der Wahlvorbereitungsausschuss fasst daher einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die vorgeschlagenen Bewerber/innen in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden.

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