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Ratsinformation
26.06.2009 - 3.2 Dringlicher Antrag aller Fraktionen betr. Tarif...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.06.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 51 - Zentrale Jugendhilfedienste
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Stadtverordnetenvorsteher verliest den Text dieses gemeinsamen Antrages aller
Fraktionen und stellt den Antrag anschließend zur Abstimmung.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I.)
Die
Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat der Stadt Marburg an die
Tarifparteien zu appellieren, unbeschadet der im Grundgesetz geregelten
Tarifautonomie gem. Artikel 9 Abs. 9 Grundgesetz, dass in der aktuellen
Tarifauseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen und Entlohnung der
Erzieher/innen schnellstmöglich eine tragfähige Einigung erzielt wird, die die
Interesse der Kinder, Eltern, Erzieher/innen ebenso berücksichtigt, wie eine
nachhaltige Finanzierbarkeit der Qualität der Kindertagesbetreuung durch Bund,
Länder und Kommunen.
Weiterhin
wird der Magistrat beauftragt unter Beteiligung des Personalrates und der
Erzieher/innen gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen (u. a. ergonomische
Arbeitsplatzgestaltung, Angebote der Gesundheitsförderung) zu entwickeln.
Der
Magistrat soll - spätestens zum Tarifabschluss - den Eltern ein für diese
akzeptables Angebot unterbreiten, welche Erstattungen sie für die entgangene
Betreuungszeit erhalten.
II.)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg stellt fest:
1. Der
Grundstein für die Entwicklungschancen von Kindern wird bereits im
Vorschulalter gelegt. Die Frühkindliche Förderung ist ein Schlüssel zur
Verbesserung der Entwicklungschancen aller Kinder. Jedes Kind hat ein Anrecht
auf diese Förderung.
2. Die
Arbeitsbedingungen insbesondere im Hinblick auf die ergonomische und räumliche
Ausstattung für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sind
verbesserungswürdig. Die Vision, dass jeder junge Mensch ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat (§ 1, Abs. 1, SGB IIX) kann nur
erreicht werden, wenn die Erzieherinnen und Erzieher für ihre schwierige
Tätigkeit annehmbare Arbeitsbedingungen vorfinden.