Seiteninhalt
Ratsinformation
04.09.2009 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 04.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
In den
Marburger Geschäftsstraßen, z. B. in der Bahnhofstraße, stehen tagsüber
Reklame-Stellwände, ca. 1 m hoch, in umgekehrter V-Form, oft weit vom
Straßenrand entfernt, also Nähe der Mitte des Bürgersteiges. Sie behindern
Blinde und Rollstuhlfahrer(innen).
Gibt es rechtliche Regelungen zur Einschränkung dieser Behinderung und
falls nein: erwägt der Magistrat ihre Einführung?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Jede
Nutzung von öffentlichen Flächen über den so genannten Gemeingebrauch hinaus
stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.
Im
Genehmigungsverfahren werden die Straßenverkehrsbehörde und ggf. andere fachlich
zuständige Behörden um Stellungnahme gebeten.
Im
Mittelpunkt der Prüfung steht dabei die Sicherheit der übrigen
Verkehrsteilnehmer, insbesondere eine ausreichende Restbreite des Gehweges.
Nach
Eingang der Anfrage wurde die Bahnhofstraße kontrolliert. In zwei von insgesamt
fünfundzwanzig Fällen wurde die Sondernutzungsfläche ohne Erlaubnis erweitert.
Beide Aufbauten wurden umgehend korrigiert.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen