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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

04.09.2009 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Michael...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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In der Antwort auf eine kleine Anfrage vom 15. Mai 2009 nach Rauchmeldern und Löscheinrichtungen im Parkhaus Nordstadt entsprechend feuerpolizeilicher Richtlinien antwortete der Oberbürgermeister, dass sich dort eine automatische Entrauchungsanlage befinde. Über Löscheinrichtungen wird dort nichts gesagt. Bedeutet dies, dass Löscheinrichtungen in diesem Parkhaus fehlen?

 

Es antwortet der Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Es sind dort keine Feuerlöscheinrichtungen vorhanden. Laut §17, Garagen Verordnung (GaVO), ist dies auch nicht notwendig. Lediglich die erforderliche Entrauchungsanlage ist eingebaut. Dies bedeutet jedoch keinesfalls einen Mangel an Brandsicherheit, im Gegenteil: Die Entrauchungsanlage ist mit einem automatischen Feuer-Notruf gekoppelt und sorgt immer für rauchfreie Feuerbekämpfungs- und Fluchtwege. Zudem sind überall Feuerschutztüren verbaut. Dies alles entspricht dem Konzept des Brandschutzes in modernen Großgaragen.

Grundsätzlich wird hierbei folgendes Szenario beachtet: Bis ein Laie einen Brand erkennt, sich zur Brandbekämpfung entschließt, erforderliche Löschmittel sucht und sie zum Einsatz bringen kann, vergehen meist mehrere Minuten. Dabei setzt er sich der Gefahr von Rauchgasvergiftung und Verbrennungen aus. Wenn dann der Brandherd erreicht ist, ist es fraglich, ob er mit den zur Verfügung stehenden Mitteln den Brand bekämpfen kann. Schließlich muss am Ende immer die Feuerwehr alarmiert werden. Bei einer automatischen Brandmeldung ist die Feuerwehr dann schon ausgerückt und vor Ort, Dritte werden nicht gefährdet, sondern können rechtzeitig über die Fluchtwege in Sicherheit gelangen.

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