Seiteninhalt
Ratsinformation
04.09.2009 - 4.9 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Birgit Schä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 04.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Durch
den Streik der Erzieherinnen und Erzieher haben die kommunalen
Kindertagesstätten Geld für Mittagessen, das nicht verabreicht wurde, und für
Löhne, die nicht gezahlt werden mussten, gespart. Wie hoch sind die Ersparnisse
und wie werden sie anderweitig verwendet? - bitte detaillierte Darstellung.
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Bereits
zum Zeitpunkt der Beendigung der Streikmaßnahmen wurde seitens des Magistrats
erklärt, das im Rahmen des Streiks einbehaltene Gehalt der
streikenden Erzieherinnen und Erzieher den städtischen Kindertageseinrichtungen
- und damit direkt den dort betreuten Kindern - zukommen zu lassen. Damit soll
dokumentiert werden, dass es absolut nicht das Interesse des Magistrats ist,
von den streikbedingten Einsparungen auf Kosten der Kinder und Eltern zu
profitieren.
Zwischenzeitlich ist die Gehaltsabrechnung mit
dem Einbehalt der streikbedingten Ausfallzeiten abgearbeitet worden. Demnach
wurden von den Beschäftigten in den städtischen Kindertageseinrichtungen insg.
89.319,78
EUR
einbehalten. Es ist vorgesehen, dieses Geld den
Einrichtungen entsprechend der jeweiligen Anzahl an Gruppen zur Verfügung zu
stellen. Ausgehend von insg. 49 Gruppen in den städtischen
Kindertageseinrichtungen entfallen somit 1.823 EUR auf jede Gruppe. Für eine
4-gruppige Tageseinrichtung bedeutet dies somit einen Zuweisungsbetrag von rd.
7.300 EUR.
Vorbehaltlich einer noch zu treffenden Absprache
mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen sollen diese Mittel
zweckgebunden für zusätzliche Einrichtungsgegenstände und Spielmaterialien der
jeweiligen Einrichtung bzw. den dort betreuten Kindern unmittelbar zugute
kommen.
An Essensgeldern wurden insg. 10.360 EUR an die Eltern zurückgezahlt für die
Tage, an denen streikbedingt die jeweilige Einrichtung geschlossen war bzw.
kein Mittagessen angeboten werden konnte. Damit wurde hinsichtlich der
Rückzahlung der Essensgelder den Forderungen der Eltern vollumfänglich Rechnung
getragen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen