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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

04.09.2009 - 4.20 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist sichergestellt, dass die Leistungen des KJC Schülerbeihilfen vorrangig sind vor den städtischen Gutscheinen Lernmittelbeihilfen?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Die Anrechnung der SGB II-Leistung auf die städtische Förderung in Form von Gutscheinen zum Kauf von Schulmaterialien ist weitestgehend sichergestellt.

 

Bevor die Gutscheine an die AntragstellerInnen ausgegeben werden, müssen diese ihre Einkommenssituation offen legen (z.B. Vorlage entsprechender Bescheide, Verdienstnachweise u.ä.). In Zweifelsfällen wird auch die Vorlage einer sog. Negativbescheinigung (Bescheinigung, dass kein SGB II-Bezug vorliegt) vom KreisJobCenter verlangt.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Gottschlich (CDU) wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

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