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Ratsinformation
25.09.2009 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Werden
nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung vom 12.08.2009 über innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen
die kritischen Punkte (z.B. Bereiche vor Kindertagesstätten) von der Stadt
Marburg überprüft?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
derzeit im Bereich der Stadt Marburg bestehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten
stehen größtenteils im Einklang mit dem neuen Erlass.
Durch
die Straßenverkehrsbehörde wird geprüft, ob im Stadtgebiet z.B. im Bereich von
Kindertagesstätten die Vorgaben des neuen Erlasses gegeben sind. Trifft dies
zu, werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entsprechend angepasst.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen