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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.09.2009 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Werden nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.08.2009 über innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen die kritischen Punkte (z.B. Bereiche vor Kindertagesstätten) von der Stadt Marburg überprüft?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die derzeit im Bereich der Stadt Marburg bestehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeiten stehen größtenteils im Einklang mit dem neuen Erlass.

 

Durch die Straßenverkehrsbehörde wird geprüft, ob im Stadtgebiet z.B. im Bereich von Kindertagesstätten die Vorgaben des neuen Erlasses gegeben sind. Trifft dies zu, werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entsprechend angepasst.

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