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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.11.2009 - 7 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Weintrautstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch Bürgermeister Dr. Kahle vorgestellt und im Kreise der Stadtverordneten und des Magistrats intensiv diskutiert. Fragen zu dem beabsichtigten Konzept der Bebauung, zu den Gebäudeausmaßen, zur Erschließung und zu den vorgesehenen Freizeitmöglichkeiten werden beantwortet.

 

Herr Prof. Dr. Fülberth-Sperling stellt den Änderungsantrag, in der Begründung zum Bebauungsplan auf Seite 16 Absatz 4 Zeile 6 die Passage in der Klammer abzuändern in "(entspricht jeweils 10 m über Gelände einschließlich technischer Aufbauten)". Der letzte Satz dieses Absatzes könnte dann entfallen.

 

Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag:

 

Ja                                Marburger Linke (1)

Nein                             SPD (4), B90/Die Grünen (2), CDU (3), FDP (1)

 

Es kommt daher die ursprüngliche Magistratsvorlage ohne Änderung zur Abstimmung. Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·     Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 wird nach § 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/15, 2. Änderung, Weintrautstraße, Germanenplatz in Marburg beschlossen.

·     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird arrondiert. Das Flurstück Nr. 50/22 ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplangebietes.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja                                SPD (4), B90/Die Grünen (2), CDU (3), FDP (1)

Nein                            Marburger Linke (1)

 

Der Vertreter der Marburger Bürgerliste kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an.

 

Aussprache wird beantragt.

 

Herr Bürgermeister Dr. Kahle sagt zu, dass seitens der Verwaltung ein gesondertes Schreiben an die 3 örtlichen großen Wohnungsbaugesellschaften ergehen wird, durch welches ein dortiger Verbesserungsbedarf zur Anzahl und Größe der zu planenden Gebäude abgefragt wird. Die Antwort der Gesellschaften soll in den späteren Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan eingearbeitet werden.

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