Seiteninhalt
Ratsinformation
27.11.2009 - 8 Bauleitplanung der Stadt Marbur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis
90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde angemeldet.
Die
Vorlage ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Es berichtet der
Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Im Bau- und Planungsausschuss hat die
Fraktion Marburger Linke den Änderungsantrag gestellt, in der Begründung zum
Bebauungsplan auf S. 16, Abs. 4, Zeile 6 die Passage in der Klammer abzuändern
in "entspricht jeweils 10 m einschließlich der technische Aufbauten über
Gelände)". Der letzte Satz dieses Absatzes könnte somit entfallen. Dieser
Änderungsantrag hat jedoch im Bau- und Planungsausschuss keine Mehrheit
gefunden, so dass über die ursprüngliche Vorlage abgestimmt wurde. Der Bau- und
Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die
Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde beantragt. Im Rahmen der Debatte
sprechen die Stadtverordneten Dr. Weber (Marburger Linke), Jannasch (CDU),
Flohrschütz (Bündnis 90/Die Grünen), Ludwig (MBL) und Wölk (SPD). Für den
Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis
90/ Die Grünen sowie bei Nein-Stimmen der Marburger Linken und der MBL und bei
Enthaltung der CDU und FDP folgenden Beschluss:
· Gemäß § 13a BauGB in
Verbindung mit § 13 wird nach § 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/15, 2. Änderung, Weintrautstraße, Germanenplatz in
Marburg beschlossen.
· Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird
arrondiert. Das Flurstück Nr. 50/22 ist nicht mehr Bestandteil des
Bebauungsplangebietes