Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.11.2009 - 8 Bauleitplanung der Stadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde angemeldet.

 

Die Vorlage ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Im Bau- und Planungsausschuss hat die Fraktion Marburger Linke den Änderungsantrag gestellt, in der Begründung zum Bebauungsplan auf S. 16, Abs. 4, Zeile 6 die Passage in der Klammer abzuändern in "entspricht jeweils 10 m einschließlich der technische Aufbauten über Gelände)". Der letzte Satz dieses Absatzes könnte somit entfallen. Dieser Änderungsantrag hat jedoch im Bau- und Planungsausschuss keine Mehrheit gefunden, so dass über die ursprüngliche Vorlage abgestimmt wurde. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage. Aussprache wurde beantragt. Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Dr. Weber (Marburger Linke), Jannasch (CDU), Flohrschütz (Bündnis 90/Die Grünen), Ludwig (MBL) und Wölk (SPD). Für den Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sowie bei Nein-Stimmen der Marburger Linken und der MBL und bei Enthaltung der CDU und FDP folgenden Beschluss:

 

·     Gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 wird nach § 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/15, 2. Änderung, Weintrautstraße, Germanenplatz in Marburg beschlossen.

·    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird arrondiert. Das Flurstück Nr. 50/22 ist nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplangebietes

 

 

Mobile Navigation schliessen