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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.11.2001 - 2 Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Erhalt des Psy...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende des Ausschusses ruft die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 gemeinsam auf, da sie sich inhaltlich mit derselben Thematik befassen. Sie schlägt vor, dass vor der inhaltlichen Diskussion die jeweiligen Anträge seitens der Antragsteller erläutert werden. Hiergegen erheben sich keine Gegenstimmen.

 

Zu TOP 2 erläutert der Stadtverordnete Köster den vorliegenden Antrag. Er führt aus, dass in der Begründung ein Absatz nicht mit abgedruckt wurde der wie folgt lautet:

 

§ 13, 3 des Naturschutzgesetzes sagt im übrigen aus, dass auch ein Gelände, das geeignet ist durch planvolle Maßnahmen sich zum Naturschutzgebiet zu entwickeln (Regenerationsgebiete) von der Oberen Naturschutzbehörde als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden kann.

 

Zu TOP 3 und TOP 4 erläutert der Stadtverordnete Musket:

·         dass sich die SPD-Fraktion sich nicht mehr an dem gemeinsamen Antrag (TOP 4) beteiligt

·         der TOP 3 wie folgt ergänzt wird (Kursivdruck):

Der Magistrat der Stadt Marburg wird beauftragt, eine Rahmenkonzeption für das Gelände des psychiatrischen Landeskrankenhauses in Marburg, Cappeler Straße, unter Einbezug der ökologischen Schutzwürdigkeit, der Wegebeziehungen, der Verkehrsverhältnisse etc. zu erstellen.

„Bis zur Fertigstellung der Rahmenkonzeption soll für den Bereich eine Veränderungssperre gelten“

 

Hierzu führt der Stadtverordnete Schneider aus, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dieser Ergänzung ebenfalls nicht mehr an dem Antrag von TOP 4 beteiligen wird und nur noch TOP 3 unterstützt.

 

Zu TOP 4 führt der Stadtverordnete Scherer aus, dass Satz 2 des vorliegenden Antrages wie folgt ergänzt wird: (Kursivdruck)

 

Der Magistrat wird gebeten, für das PKH-Gelände in der Cappeler Straße einen städtebaulichen Rahmenplan aufzustellen. Der städtebauliche Rahmenplan soll zum Ziel haben, denkbare künftige Nutzungen des Geländes durch Verkauf und anschließende Bebauung und den weitgehenden Erhalt des Parklandschaft zu überprüfen und sinnvolle Vorschläge zu entwickeln, wie den wirtschaftlichen Interessen „des Grundstückeigentümers, des Landeswohlfahrtsverbandes, sowie den berechtigten Interessen“ der Marburger Bevölkerung am Erhalt weiter Teile des Parks als öffentlich zugängliches Naherholungsgebietes gleichermaßen Rechnung getragen werden kann.

 

Für den Magistrat erläutert Oberbürgermeister Möller, dass er in Kontakt mit dem LWV stehe und dieser bis heute noch nicht weiß, wie die Nutzung des Geländes aussehen solle. Entgegen den Gerüchten habe der LWV auch noch keine Verhandlungen mit potentiellen Investoren geführt.

Hierzu ergänzt Stadtrat Dr. Kahle, dass die 3 Anträge das erfreulich große öffentliche Interesse an der zukünftigen Entwicklung des PKH-Geländes demonstriere, die Notwendigkeit derzeit aber nicht geteilt werde, da dieses Gebiet als Sondergebiet bereits unter einem Veränderungsschutz stehe.

Seitens der Stadtplanung führt Herr Kulle aus, dass die Anteilnahme der Bevölkerung begrüßt wird. Für die beantragte „Veränderungssperre“ fehle die rechtliche Grundlage, eine Veränderung bestehe aber faktisch durch den Status als „Sondergebiet“, jegliche Änderung sei ohnehin an die Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung gebunden. Für 2002 sei eine Startkonferenz vorgesehen, bei der alle Beteiligten die Potentiale der Entwicklung und möglichen Nachfolgenutzung in einem offenen und transparenten Prozess in Form von „Runden Tischen“ aufarbeiten sollen.

Für die Untere Naturschutzbehörde weist Dr. Ferdinand darauf hin, dass das Gesamtgelände der PKH sehr unterschiedlichen Nutzungen unterstehe und nicht alle Bereiche des Geländes schutzwürdig seien. In der Vergangenheit habe der LWV bei allen Bauvorhaben auch ohne gesetzliche Verpflichtung eng mit der UNB zusammengearbeitet und habe alle Maßnahmen abgestimmt.

 

Hieran schließt sich eine intensive Diskussion an, an der u.a. sich die Stadtverordneten Musket, Schneider, Baumann, Scherer, Jacobi, Meyer und Köster beteiligen.

 

Den zahlreich anwesenden Gästen aus den Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda 21 will die Vorsitzende des Ausschusses ebenfalls Beteiligungsmöglichkeit geben. Sie schlägt vor, dass die Gruppen jeweils 2-3 minütige Statements abgeben sollen. Hierzu erhebt sich keine Widerrede.

 

Nach den Ausführungen des Sprechers der AG Nachhaltige Stadtteilentwicklung stellt die Vorsitzende die Tagesordnungspunkte 2,3 und 4 zur Abstimmung:

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Der Antrag wir mit 8 Nein-Stimmen bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung abgelehnt.

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