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Ratsinformation
18.12.2009 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Matthias Ac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.12.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Welche
Auswirkungen haben die Steuersenkungsbeschlüsse der neuen Bundesregierung und
die Ausführungen zu der Mindestverordnung im Kinderbetreuungsbereich aus den
hessischen Ministerien auf die haushaltsrelevante Einnahmesituation der Stadt
Marburg?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Auswirkungen auf haushaltsrelevante Einnahmen der Stadt Marburg
Im Haushaltsjahr 2010 kommen folgende Mehrbelastungen auf die
Kommunen zu:
Kinderförderungsgesetz
(u. a.) 11,5
Mrd. €
Steuermindereinnahmen
(Korrektur aufgrund Steuerschätzungen Nov. 2009) 1,1 Mrd. €
Bereits
beschlossene Steuererleichterungen 9,4 Mrd. €
Wachstumsbeschleunigungsgesetz 1,6 Mrd. €
Aktuelle Berechnung: ca. 7 Millionen Euro
Aus diesen Erkenntnissen heraus, muss auch die Stadt Marburg die
aktuellen Einnahmeerwartungen überprüfen und neu einschätzen. Insgesamt befürchtet
die Stadt Marburg aus den o. g.
Maßnahmen ein Risiko an Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt von
insgesamt ca. 15 Mio. €.
Umsetzung der Mindestverordnung für Gruppengrößen und
Personalschlüssel in der Kinderbetreuung (Mindestverordnung)
Die Verordnung ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Wegen der nach
wie vor ungeklärten Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten wurde den
Städten und Gemeinden eine Umsetzung der neuen Standards bis zum 01.09.2012
freigestellt.
Von Seiten des Landes gibt es keine klare Aussage zur
Finanzierung. Sozialminister Banzer und Finanzminister Weimar haben bisher
nicht eindeutig klargestellt, wie das Land das Konnexitätsprinzip für die
wünschenswerten zusätzlichen Standards umsetzen will. So hat der Sozialminister
die volle Kostenübernahme zunächst in Aussicht gestellt. Finanzminister Weimar
macht jedoch inzwischen deutliche Abstriche. So ist grundsätzlich strittig, ob
das Land die Kosten aus originären Landesmitteln erstattet oder ob diese Kosten
dem kommunalen Finanzausgleich unterfallen, dessen Verbundmasse ohnehin weiter
gekürzt werden soll.
Für Marburg ergibt sich eine besondere Situation. Es ist zu
befürchten, dass die vorhandenen guten Standards bei einer Kostenerstattung
völlig unberücksichtigt bleiben. Die Stadt würde sozusagen dafür bestraft,
dass sie die über die alte Verordnung hinausgehenden Standards bereits
geschaffen hat.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass 10 zusätzlichen Stellen für die
städtischen Einrichtungen mit ca. 400 T€ anzusetzen sind. Die 12 Stellen für
die freien Träger würden demnach mit ca. 500 T€ zusätzlich zu Buche schlagen.
Zusatzfragen
von Dr. Wulff (CDU) und Acker (SPD) werden ebenfalls durch den
Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen