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Ratsinformation
26.02.2010 - 11 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 114 k Abs. 2 i. V. m. § 51 Ziff. 15
HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH
(GeWoBau) bis zur Höhe von 93.500 .
Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im
Photovoltaik-Projekt 2009.
Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 des
jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.