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Ratsinformation
26.02.2010 - 4.8 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Claudia...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Magistrat möge Auskunft geben, ob er gegen Graffitischmierereien an öffentlichen Plätzen, wie Unterführungen oder Brücken, Anzeigen erstattet?
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Grundsätzlich handelt es sich bei Graffitischmierereien um Sachbeschädigungen, die von den jeweils betroffenen Eigentümern zur Anzeige gebracht werden können.
Dementsprechend wird seitens des Rechtsservice in den Fällen, in denen Meldungen von Sachbeschädigungen eingehen und die Stadt Marburg Eigentümerin des beschädigten Objektes ist, Strafanzeige bei der Polizei erstattet. In der Vergangenheit betraf dies überwiegend Graffitischäden an städt. Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden.
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