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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.03.2010 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung

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Zu heutigen Tagesordnung liegen zwei dringliche Anträge vor.

 

1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Marburger Linke betr. Veranstaltungsreihe Marburger Stadtforum VO/1107/2010

 

Der Antrag liegt allen Stadtverordneten in gedruckter Fassung vor. Die Dringlichkeit wird zusätzlich begründet durch den Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke). Gegen die Dringlichkeit spricht formal der Stadtverordnete Acker (SPD). Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister.

 

In der anschließenden Abstimmung unterstützen die Stadtverordneten der Marburger Linken und der CDU die Dringlichkeit. Damit ist die von der hessischen Gemeindeordnung geforderte 2/3 Mehrheit jedoch nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

Der dringliche Antrag liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

2. Dringlichkeitsantrag der Fraktion SPD/B90/Die Grünen betr. Kürzungen im Etat der Philippsuniversität Marburg VO/1119/2010

 

Dieser dringliche Antrag wurde soeben im Hause verteilt. Der Stadtverordnetenvorsteher trägt den Text vor. Die Dringlichkeit wird begründet durch die Stadtverordnete Dorn (Bündnis 90/Die Grünen). Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Prof. Dr. Dingeldein (FDP).

 

Nach dem Wortbeitrag des Stadtverordneten Prof. Dr. Dingeldein (FDP) wird im Antragstext im ersten Absatz die Formulierung "in Höhe von 5.000.000 €" gestrichen.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Anerkennung der Dringlichkeit abstimmen. Alle Stadtverordneten unterstützen die Aufnahme dieses dringlichen Antrags in die Tagesordnung.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher wird daher die Vorlage als Tagesordnungspunkt 13 aufrufen.

 

Auch dieser dringliche Antrag liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Weiterhin gibt der Stadtverordnetenvorsteher einen Überblick über die angemeldeten Aussprachen und die von den Ausschüssen empfohlenen Zurückstellungen von Vorlagen. Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen. Sie gilt somit in der vorliegenden Fassung als genehmigt.

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