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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.03.2010 - 8 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Universitätss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu den Beweggründen für die Vorlage erläutern Herr Bürgermeister Dr. Kahle, Herr Rausch und Herr Kulle die beitragsrechtliche Situation im Plangebiet, wenn ein solcher Bebauungsplan nicht erlassen werden würde. Auf der Grundlage des alten Planungsrechtes ergeben sich hierbei Ungleichbehandlungen in Bezug auf die Ausnutzbarkeit der Grundstücke und damit einhergehend der Beitragsbelastung. Herr Kulle stellt zudem auf das geltende Denkmalschutzrecht ab und erläutert die planungsrechtliche Situation in diesem Zusammenhang.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/6 für den Bereich „Universitätsstraße“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

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Abstimmungsergebnis:                   Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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