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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.03.2010 - 14.5 Antrag der Fraktionen SPD/B90/Die Grünen betr. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU).

 

Im Haupt- und Finanzausschuss hat die Fraktion Marburg Linke einen Änderungsantrag zu der Beschlussformulierung vorgelegt.

 

Der Änderungsantrag umfasst folgende Ergänzung der bisherigen Beschlussformulierung:

 

2.)        sich für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine             umfassende Reform der Gemeinschaftssteuern, insbesondere aber der             Einkommensteuer mit dem Ziel einzusetzen, die Einnahmen von Bund,             Ländern und Gemeinden zu erhöhen,

 

3.)        für Steigerung des Anteils der Einnahmen der Gemeinden im Verhältnis             zum Bund und zu den Ländern einzutreten.

 

Dieser Änderungsantrag liegt allen Stadtverordneten in gedruckter Fassung vor.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke abzulehnen und dem ursprünglichen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen.

 

Aussprache wurde angemeldet.

 

Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Acker (SPD), Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke), Prof. Dr. Dingeldein (FDP) und Pfalz (CDU). Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister.

 

Während der Aussprache hat von 18:39 Uhr bis 18:55 Uhr die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Wölk (SPD) die Sitzungsleitung übernommen.

 

Nach der Aussprache lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Marburg Linke abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke sowie bei Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmung über den ursprünglichen Antrag.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert die Hessische Landesregierung auf, alle zusätzlichen Belastungen für die Kommunen abzuwehren sowie insbesondere die zugesicherte Erstattung der Kosten aufgrund der neuen Mindestverordnung bei der Kinderbetreuung zu gewährleisten.

 

 

 

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