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Ratsinformation
26.03.2010 - 14.13 Antrag der SPD/B90/Die Grünen-Fraktionen betr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.03.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 50 - Soziale Leistungen
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den
Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis
90/Die Grünen).
Im
Sozialausschuss hat die CDU-Fraktion den Änderungsantrag gestellt, den
Beschlusstenor unter den Buchstaben (a), nach dem Wort "vorzulegen"
wie folgt zu ergänzen: unter der Prämisse der größtmöglichen
Gebührenfreistellung.
Dieser
Änderungsantrag ist im Sozialausschuss jedoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Zum Ausgangsantrag selbst empfiehlt der Sozialausschuss mehrheitlich die
Zustimmung.
Die
Vorlage ist auch im Schul- und Kulturausschuss beraten worden. Der Ausschuss
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung ohne
geänderte Beschlussformulierung.
Zu diesem
Antrag wurde im Ältestenrat von der CDU-Fraktion die Aussprache angemeldet. Im
Rahmen der Beratung sprechen die Stadtverordneten Gottschlich (CDU), Severin
(SPD), Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) und Pfalz (CDU). Für den Magistrat
spricht Bürgermeister Dr. Kahle.
Nach der
Beratung lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den Änderungsantrag
der CDU-Fraktion aus dem Sozialausschuss abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der CDU, Nein-Stimmen der SPD
und Bündnis 90/Die Grünen, sowie bei Enthaltung der FDP, MBL und Marburger
Linken folgenden Beschluss:
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.
Zum
Ausgangsantrag selbst fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen von
SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Marburger Linken, sowie Nein-Stimmen der
CDU und der MBL folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird gebeten,
a) einen
Kindertagesbetreuungs-Entwicklungsplan für die Jahre 2010 bis 2013 vorzulegen
und
b) einen
Schulkinderbetreuungs-Entwicklungsplan für die Jahre 2010 bis 2013 vorzulegen.
Der
Kinderbetreuungsplan soll mindestens folgende Angaben enthalten:
· Auflistung aller Angebote der
Kindertagesbetreuung der Jugendhilfe für Kinder von 0 bis 10 Jahre (gegliedert
nach Einrichtungen (Träger), mit Angaben über die Zahl der betreuten Kinder,
die Betreuungszeiten, dem in der Einrichtung verfügbaren Personal)
· Angaben über die Bedarfsdeckung
(Angebotene Plätze zu Nachfrage), die sozialräumliche Versorgung sowie
vorgesehene Angebotserweiterungen und Neueinrichtungen
· Angaben über Übergänge
(Einrichtungswechsel) und Kooperationen
· Konzeptionelle Ausrichtung der
Einrichtungen sowie besonderer Angebote und Schwerpunkte (z.B. I-Gruppen;
Sprachförderung)
· Finanzplan (Darstellung der Beiträge
der Stadt, der Eltern sowie von Drittmittel)
· Entwicklung der Kindergartenbeiträge
sowie der Beitragsbefreiungen
Der
Kindertagesbetreuungs-Entwicklungsplan soll jährlich fortgeschrieben und von
der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
Der
Schulkinderbetreuungsplan soll mindestens folgende Angaben enthalten:
· Auflistung aller Angebote der
Schulkinderbetreuung in Verantwortung des Fachdienstes Schule für Kinder von 6
bis 14 Jahren (gegliedert nach Einrichtungen (Träger), mit Angaben über die
Zahl der betreuten Kinder, die Betreuungszeiten, dem in der Einrichtung
verfügbaren Personal) und der schulischen Ganztagsbetreuung.
· Angaben über die Bedarfsdeckung
(angebotene Plätze zu Nachfrage), die sozialräumliche Versorgung sowie
vorgesehene Angebotserweiterungen und Neueinrichtungen (incl. Ganztagsschule).
· Angaben über Übergänge
(Einrichtungswechsel) und Kooperationen
· Konzeptionelle Ausrichtung der
Einrichtungen sowie besonderer Angebote und Schwerpunkte (z.B. I-Gruppen;
Sprachförderung)
· Finanzplan (Darstellung der Beiträge
der Stadt, der Eltern sowie von Drittmittel)
· Entwicklung der
Schulkinderbetreuungsbeiträge sowie der Beitragsbefreiungen
Der
Schulkinderbetreuungsplan soll jährlich fortgeschrieben und von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
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