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Ratsinformation
26.03.2010 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.03.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
In
einem Brief an den Sprecher der IG MARSS, Claus Schreiner, schrieb
Oberbürgermeister Vaupel am 22.10.2009 zum Abbruch des Anwesens Rosenstraße 9:
„Diese Entscheidung fiel im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege
das zuvor beide Gebäude aus der Denkmaleigenschaft entlassen hatte". In
einem Brief an den Stadtverordneten Fülberth schrieb Herr Udo Baumann,
Landesamt für Denkmalpflege Hessen, am 04. Februar 2010: „Das in der
vorläufigen Denkmalliste als Baudenkmal bewertete Anwesen ist nicht aus der
Denkmalliste gelöscht worden."
Welche
der beiden Aussagen trifft zu?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Abbruchentscheidung gemäß § 16 (2) Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist im
Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen getroffen worden.
Die
Formulierung, dass zuvor Gebäude aus der Denkmaleigenschaft entlassen worden
sind, ist vielleicht irreführend. Zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass das
Landesamt für Denkmalpflege Hessen mit der Einvernehmensentscheidung davon
ausgeht, dass nach Abbruch des Gebäudes gemäß § 10 (2) DSchG die Eintragung im
Denkmalbuch von Amts wegen zu löschen ist, wenn die gesetzlichen
Voraussetzungen (hier durch Abbruch des Kulturdenkmales) nicht mehr vorliegen.
Anders
als bei der Eintragung eines Kulturdenkmales erfolgt die Löschung nur auf
eigene Initiative des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, d. h. von Amts wegen.
Ein Antragsrecht Dritter, etwa der
Gemeinde oder eines Eigentümers, besteht nicht. Insofern kann die Löschung des
Kulturdenkmales aus dem Denkmalbuch erst nach realisiertem Abbruch vorgenommen
werden.
Zusatzfragen
der Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) und Ludwig (MBL)
werden ebenfalls von Oberbürgermeister und von Bürgermeister Dr. Kahle
beantwortet.