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Ratsinformation
30.04.2010 - 4.16 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Helmut Hebe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.04.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das
Geländer an der historischen Weidenhäuser Brücke, beginnend vom Grün bis zum
Anfang von Weidenhausen, passt sich nicht in das heutige Stadtbild ein. Die
Holzbretter sind beschädigt, unansehnlich, krumm und buckelig und tragen für
keine Sicherheit der Fußgänger bei. Unterhalb des Geländers kann jedes
Kleinkind ungehindert auf die sehr stark befahrene Straße laufen. Ein
historisch geschmiedetes Geländer wie auf der gegenüberliegenden Seite würde
sich erheblich dem Stadtbild anpassen und trägt zur Sicherheit der Fußgänger
bei.
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Das
Geländer zwischen der Straße Am Grün und der Weidenhäuser Straße wurde
angebracht, um das freie Queren von Fußgängern in diesem Bereich zu erschweren.
Die Fußgänger sollten zur Nutzung der Unterführung oder zu den sicheren
Querungsstellen geleitet werden. Durch das Geländer sollten nicht die Fußgänger
vor dem Kfz-Verkehr geschützt werden, sondern der Kfz-Verkehr vor ungeregelt
querenden Fußgängern.
Im
Zuge der geplanten Sanierung der Weidenhäuser Brücke soll auch ein zusätzlicher
Fußgängersteg auf der Oberstromseite angebracht werden. Damit entfällt der
Querungsbedarf auf der Weidenhäuser Brücke. Weiterhin wird ein Wettbewerb zur
Umgestaltung des Rudolphsplatzes vorbereitet. Dieser hat u. a. zum Ziel, die
Verkehrssituation für die Fußgänger zu verbessern. Wenn die genannten Maßnahmen
umgesetzt werden, ist das Geländer entbehrlich. Vor diesem Hintergrund sollten
kostenintensive Veränderungen an dem Geländer unterbleiben.
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