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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.08.2010 - 11 Bauleitplanung der Stadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Dr. Musket (SPD).

 

Der Umweltausschuss hat die Vorlage ausführlich beraten. Der Stadtverordnete Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) hat den Antrag gestellt, die Vorlage um den Satz "Befreiungen nach § 32 BauGB sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen" zu erweitern. Dieser Ergänzungsantrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Ferner hat der Stadtverordnete Prof. Dr. Fülberth getrennte Abstimmung über die Vorlage beantragt.

 

Der Umweltausschuss hat somit über den Originaltext der Vorlage getrennt abgestimmt und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.

 

Die Vorlage ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Auch im Bau- und Planungsausschuss ist das gleiche Verfahren wie im Umweltausschuss praktiziert worden. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung in getrennter Abstimmung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Aussprache wurde jeweils angemeldet.

 

Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke), Flohrschütz (Bündnis 90/Die Grünen), Jannasch (CDU), Sell (SPD), Bürgermeister Dr. Kahle, Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke), Heck (CDU), Sell (SPD) und erneut Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke).

 

Anschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher analog dem Verfahren in den Ausschüssen getrennt abstimmen.

 

Abstimmung zu Ziffer 1a:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken und bei Enthaltung der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

1)              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

 

a)              Die unter den Nummern 2, 3 und 11 abgegebenen Stellungnahmen werden berücksichtigt.

 

Zu Ziffer 1b:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktion Marburger Linke und bei Enthaltung der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

b)              Die unter den Nummern 4 - 10 angeführten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.

 

Zu Ziffer 1c:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linken, bei Enthaltung von CDU, FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

c)              Die unter der Nummer 1 angeführte Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt.

 

Die Grundzüge der Planungen werden hiervon nicht berührt.

 

 

Anschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth aus den Ausschüssen betreffend die Ergänzung der Vorlage um den Satz "Befreiungen nach § 32 BauGB sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen." abstimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke, Nein-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU und bei Enthaltung von FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Zu Ziffer 2:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Nein-Stimmen der Fraktion Marburger Linke und Enthaltungen der FDP sowie Zustimmung der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

2)              Der Bebauungsplan Nr. 8/15, 2. Änderung, „Weintrautstraße, Germanenplatz" in Marburg wird einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Zu Ziffer 3:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der Fraktion Marburger Linke bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

3)              Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8/15, 2. Änderung, „Weintrautstraße, Germanenplatz" werden als Gestaltungssatzung gemäß § 81 HBO beschlossen.

 

 

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