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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.08.2010 - 4.7 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kann der Magistrat darauf einwirken, dass der sogenannte Rühlsche Garten vor dem Arbeitsgericht der Stadt erhalten bleibt?

 

Da die Fragestellerin nicht anwesend ist, wird die Kleine Anfrage wie folgt schriftlich mit dem Protokoll beantwortet:

 

Die Freiflächen vor dem Arbeitsgericht sind durch den Bebauungsplan 4/2 von 1979 als nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Stellplätze sind in einem festgesetzten Areal möglich und bereits realisiert. Auf diesen Stellplätzen, also auf bereits versiegelter Fläche, lässt der B-Plan eine weitere Bebauung zu. Die Vegetationsbereiche sind als "Vorgärten" zu erhalten.

Eine Veränderung der Gartenstrukturen vor dem Arbeitsgericht sind auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Planes nicht möglich.

 

Zuständiger Dezernent: Bürgermeister Dr. Kahle

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