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Ratsinformation
21.10.2010 - 3 Solarsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 21.10.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage:
-
VO/1332/2010 Solarsatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zunächst bittet Herr Oberbürgermeister Vaupel, im Beschlusstext die Worte "Anlage 3" in "Anlage 2" zu ändern und das Datum in der Klammer vom 01.07.2010 auf den 24.08.2010 zu berichtigen. Weiterhin ergänzt Herr Vaupel, dass der Schriftwechsel zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Regierungspräsidium Gießen zur Vervollständigung der Unterlagen der Ausschussmitglieder ebenfalls zur Verfügung gestellt wurde. Die beiden Schreiben wurden vorab in der heutigen Sitzung ausgeteilt.
Die Fraktion Marburger Linke bringt einen Änderungsantrag ein, der den Ausschussmitgliedern ebenfalls vorab zur Hand gegeben wurde.
Herr Oberbürgermeister Vaupel erläutert kurz die Zusammenhänge der Vorlage und die nach der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Gießen ergangenen Änderungsvorschläge des Magistrat im Bezug auf die Solarsatzung.
Verschiedene Ausschussmitglieder erläutern für ihre jeweiligen Fraktionen, deren Standpunkte zur Satzung. Herr Oberbürgermeister Vaupel und Herr Rausch nehmen Stellung für Magistrat und Verwaltung.
In der Abstimmung wird zunächst über den eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja Marburger Linke (1)
Nein SPD (4), B90/Die Grünen (2), FDP (1)
Enthaltungen CDU (3)
Der Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke wird daher zur Ablehnung empfohlen. Anschließend wird über die Ausgangsvorlage des Magistrats mit den durch Herrn Oberbürgermeister Vaupel eingebrachten Änderungen abgestimmt.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Die in Anlage 2 dargestellte Satzung zur Solaren Baupflicht (Entwurf vom 24.08.2010) wird auf der Grundlage der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) und des § 81 Abs. 2 Hess. Bauordnung (HBO) beschlossen.
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