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ALLRIS - Auszug

17.12.2010 - 14 Überprüfung der wirtschaftlichen Betätigung gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die wirtschaftliche Betätigung der Universitätsstadt Marburg erfüllt die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung; eine Übertragung von Tätigkeiten aus der wirtschaftlichen Betätigung an private Dritte kann nicht erfolgen.

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