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ALLRIS - Auszug

17.12.2010 - 3.1 Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl am 07. Nove...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Stadtverordnetenvorsteher erläutert, dass es sich hierbei um eine Beschlussvorlage des Wahlleiters der Universitätsstadt Marburg handelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.              Die in § 64 i. V. m. § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes

              (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt

              geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S.

              119) genannten Fälle liegen nicht vor.

 

2.              Die am 07. November 2010 erfolgte Wahl zum Ausländerbeirat ist

              gültig.

 

 

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